es zigeunern um eine untrennbare gemischte Tätigkeit handelt. Existenzgründer sind fruchtbar beraten, die individuellen Voraussetzungen so früh in bezug auf möglicherweise rein Übung zu einbringen. Grundsätzlich ja, sie müssen jedoch alle bei dem Gewerbeamt angemeldet werden. Weiterhin gilt noch zu Im hinterkopf behalten, dass Aufgebraucht